Sitzung vom 26.02.2015
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Herr Bürgermeister Gerst eröffnete pünktlich um 18.30 Uhr die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats fest. Entschuldigt sind GR Harald Dorsch
TOP 1 Sitzungsniederschrift vom 05.02.2015 keine Einwendungen
TOP 2 Allgemeiner Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Gerst erinnert an den 90. Geburtstag von Schwester Helene und überbringt deren Danksagung an den Gemeinderat für dessen Mitwirkung und Gestaltung."Schwester Helene hat es sehr gefallen" konnte der Bürgermeister berichten.
Desweiteren berichtet der Bürgermeister. über das Treffen vom 20.02.2015 das sich mit der Thematik Lärmschutz/Autobahn beschäftigte. Daran nahmen auch Herr Pirner, Präsident der Autobahndirektion Nordbayern, MdB Frau Zeulner und MdB Herr Holmeier teil. Über den Inhalt der Besprechung berichtete bereits Nachrichten am Ort am 20.02.2015 - Zusammenfassend kann man zumindest von einer positiven Entwicklung für Kemmern sprechen, da die prognostizierten Zahlen weit hinter den tatsächlichen Zahlen hinsichtlich des Verkehrsaufkommens liegen. Dies erleichtert eventuell die Verhandlungen über aktiven und passiven Schallschutz für die Anwohner.
Anmerkung des Verfassers:
Es zeigt sich, man muss bei der Thematik Lärmschutz dranbleiben und immer wieder reklamieren, dann ergeben sich auch erste Erfolge. Der Bürgermeister sollte hier weiter seine Energie investieren um das bestmögliche für Kemmern herauszuholen!
TOP 3 Abstimmung 14:0
Bauvoranfrage Grundstück FlNr. 288/37 wird erteilt
TOP 4 Abstimmung 14:0
Bauantrag zum Neubau einer Werkhalle (Stahlhalle) auf einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 1100/65 (Gewerbegebiet Langäcker) wird erteilt
TOP5 Abstimmung 14:0
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 180/8 (Angerweg 3) wird erteilt.
TOP 6 Abstimmung 14:0
Antrag Musikverein Kemmern auf Nutzung der Turnhalle für das Jahreskonzert am 28.03.2015 wird erteilt.
TOP 7 Sachstandsbericht zum Ausbau der ICE-Strecke:
Herr Gerst beklagt die "Treibsand"-Taktik der Informationspolitik bei den Verantwortlichen der Bahn. Es gibt entweder keine oder nur unklare Aussagen der Bahn, deswegen sei auch die Stellungnahme der Gemeinde mit Ihren Einwendungen unter TOP 8 sehr wichtig.
Als nur ein Beispiel über die "Zusammenarbeit" mit der Bahn nannte Herr Gerst eine Vorlage der Bahn mit 3 Aktenordnern die am 27.02 bei der Gemeinde eintraf und bis zum 03.03.2015 beantwortet werden sollte. Dabei handelte es sich um eine sehr fachbezogene Thematik die man als Nichtfachmann unmöglich vernünftig in dieser Zeit abhandeln konnte. Desweiteren wurde er erst nach seinem Veto zu einem Gespräch zwischen der Bahn und den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden mit eingeladen.
Anmerkung des Verfassers:
Die Nichteinladung zu einem Gespräch mit dieser Bedeutung für Kemmern muss dem Bürgermeister und stellvertretenden Landrat zu denken geben. Das darf sich nicht wiederholen!
TOP 8 ICE-Neubaustrecke Abstimmung 13:1
Anhörungsverfahren zur 3. Planänderung nach 73 Abs. 8 VwVfG zum Planfeststellungsverfahren für das Verkehrsprojekt "Deutsche Einheit - Schiene Nr. 8", Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 23/24 Hallstadt - Zapfendorf von Bau-km 2,408 bis Bau-km 15,100 - Stellungnahme der Gemeinde Kemmern
Herr Gerst verlas hierzu die Stellungnahme der Gemeinde mit Ihren Änderungswünschen, dazu gehöre zum Beispiel eine Verlängerung und Erhöhung des Lärmschutzes, die Nichtbewertung des Schienenbonus der Bahn, Schonung der Zu- und Abfahrtswege bei der Benutzung durch Baufahrzeuge der Bahn, Nichtbenutzung der neuen Überbrückung durch Baufahrzeuge, etc.
GR Dr. Oliver Dorsch stellte die Bitte einen Passus mit in die Stellungnahme aufzunehmen, in dem eine Gesundheitsgefährdung durch Lärmbelastung wegen Zugverkehr und Autobahn auszuschließen sei.
GR Förtsch gab zu bedenken, dass die Wünsche und Bedenken seitens der Kemmerner Gemeinde auch in der 3.Planänderung wieder keinerlei Berücksichtigung fanden und es somit sinnlos wäre noch einmal eine Stellungnahme abzugeben.
Außerdem wies er auf die Problematik der Behelfsbrücke hin, die bei einer finanziellen Eigenbeteiligung Breitengüßbachs zum Ausbau zu einer dauerhaften Überbrückung führen könnte und somit wieder zu Gefahr für die Überbrückung in Kemmern werden könnte, da die Bahn ja nur an der günstigsten zielführenden Lösung interessiert ist.
Der vierspurige Gleis-Ausbau nur bis kurz nach Breitengüßbach und die zeitliche Nichtfestlegung eines Weiterbaus seitens der Bahn lässt hier genügend Raum für Zweifel.
Anmerkung des Verfassers:
Man merkte, dass man im Gemeinderat auch sachlich zusammenarbeiten kann und über die Parteigrenzen hinaus zum Wohle von Kemmern Weichen stellen kann. Weiter so!
Man sollte die Bedenken des GR Förtsch nicht so einfach ignorieren oder als unsachlich darstellen, wenn selbst der Bürgermeister von "Treibsand-Taktik" der Bahn spricht und man weiß wie teilweise hinter den Kulissen "gearbeitet" wurde.
TOP 9 Kinderbetreuung Abstimmung 14:0
Örtliche Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung für Kinder von 0 - 14 Jahren nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Die Bedarfsplanung die der Kämmerer Herr Diller vorstellte, ergab einen erheblichen Bedarfszuwachs in Bereichen der Kinderbetreuung.
So benötigt am z.B. im Herbst 2015 schon 25 mehr Schulkinderbetreuungsplätze sowie 15 Kindergartenplätze.
Sollte ein Neubaugebiet Bettelweg zum Tragen kommen wird sich diese Zahl für die Zukunft signifikant erhöhen.
Herr Gerst hob die Herausforderung seitens der Gemeinde hervor für genügend Plätze bei der Kinderbetreuung zu sorgen. Im Moment könne man die Versorgung garantieren, nicht zuletzt weil die Führung von Schule und Kindergarten sehr gut zusammenarbeiten würden.
In Zukunft müsse man aber finanzielle Rückstellungen für die Erweiterung der Betreuungsplätze auch in baulicher Hinsicht bilden.
GR Schwank meinte, dass es bedenklich ist, dass so viele Kinder (50 von 64) nach der Schule in die Schulkindbetreuung abgegeben werden und fragte ob die Gemeinde bereits finanzielle Rückstellungen für zusätzlich benötigtes Personal und eventuelle bauliche Erweiterungen gebildet hat. Diese Frage konnte nicht beantwortet werden, da es ja noch keinen Haushaltsplan 2015 gäbe.
Anmerkung des Verfassers:
Warum in Kemmern für das Jahr 2015 kein Haushaltsplan- und somit auch keine Finanzplanung existiert trotz der Herausforderungen der nächsten Jahre wie Hochwasserschutz, Kinderbetreuung, Kläranlage, Neubaugebiet Bettelweg, Breitbandversorgung, Straßenverwaltung etc.- war anscheinend sogar dem neuen Kämmerer rätselhaft, die Frage nach der Finanzierung der Kinderbetreuung von GR Schwank konnte jedenfalls nur unzureichend beantwortet werden.
TOP 10 Abstimmung 14:0
Nutzung von Hof-/Gartenflächen der Schule für Zwecke der Schulkindbetreuung Zustimmung wird erteilt.
TOP 11 Abstimmung 13:0
Antrag der Kindertagesstätte St. Maria auf Nutzung eines weiteren Raumes in der Grundschule für die Schulkinderbetreuung Zustimmung wird erteilt
TOP 12 Sonstiges nichts
TOP 13 Anfragen - keine
Tagesordnung:
1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 05.02.2015
2. Allgemeiner Bericht
3. Bauvoranfrage - Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Buchenweg" für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 288/37
(Birkenweg 6)
4. Bauantrag zum Neubau einer Werkhalle (Stahlhalle) auf einer Teilfläche des Gundstücks FlNr. 1100/65 (Gewerbegebiet Langäcker)
5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 180/8 (Angerweg 3)
6. Antrag Musikverein Kemmern auf Nutzung der Turnhalle für das Jahreskonzert am 28.03.2015
7. Sachstandsbericht zum Ausbau der ICE-Strecke
8. Anhörungsverfahren zur 3. Planänderung nach 73 Abs. 8 VwVfG zum Planfeststellungsverfahren für das Verkehrsprojekt "Deutsche Einheit - Schiene Nr. 8", Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 23/24 Hallstadt - Zapfendorf von Bau-km 2,408 bis Bau-km 15,100 - Stellungnahme der Gemeinde Kemmern
9. Örtliche Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung für Kinder von 0 - 14 Jahren nach dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
10. Nutzung von Hof-/Gartenflächen der Schule für Zwecke der Schulkindbetreuung
11. Antrag der Kindertagesstätte St. Maria auf Nutzung eines weiteren Raumes in der Grundschule für die Schulkinderbetreuung
12. Sonstiges
13. Anfragen