Sitzung vom 28.07.2016

Informationen zur Gemeinderatsitzung am 28.07.2016

Pünktlich um 18.30 eröffnete Herr Bürgermeister Gerst die Sitzung.

Entschuldigt sind die GR Bräuer Heike, der GR Dorsch Harald und GR Dr. Oliver Dorsch (späterer Sitzungszugang)

Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 1: Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2016

GR Sascha Dorsch fragt nach einem Sachverhalt der nichtöffentlichen Sitzung, daraufhin müssen die privaten Besucher für kurze Zeit den Sitzungsraum verlassen.

TOP 2: Allgemeiner Bericht
Der Bürgermeister spricht von 2 Sachbeschädigungen am Damm (Hunde-WC und Verkehrsschild) mit ca. 1.000€ Schadenshöhe. Strafanzeige gegen Unbekannt wurde erstattet.

Außerdem Beschluss der kommunalen Selbsthilfe die Straßenreinigungskosten anzuheben (ca. 1.500€ Mehrkosten/Jahr).

TOP 3: Bericht zu den Planungen des Hochwasserschutzes in Kemmern durch Herrn Rost vom Wasserwirtschaftsamt Kronach.

In dem Bericht erwähnt Herr Rost die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Nachdem die EU weiten Ausschreibungen für die Architekturbüros nun abgeschlossen sind, entschied man sich unter 4 in Frage kommenden Bewerbern für das holländische Büro Dr. Blasy und Overland, das unter anderem auch für Hallstadt zuständig ist.

Nun gehe es weiter mit der wasserrechtlichen Genehmigung unter Einbezug aller Betroffenen, somit könnten auch die Kemmerner Bürger Ihre Wünsche und Vorschläge äußern.

Wenn diese wasserrechtliche Genehmigung erteilt ist, kann mit dem Bau des Hochwasserdamms begonnen werden.

GR Dr. Dorsch, der diesen Sachstandsbericht beantragt hatte, um auch der Allgemeinheit die Fortschritte der Planung zugänglich zu machen, fragte nach dem Zeitrahmen bis zum Beginn der Bauarbeiten, da man laut ursprünglichen Veröffentlichungen schon mindestens 2 Jahre mit den Planungen hinterherhinge.

Herr Rost verwies als Grund für die Verzögerungen auf die EU Ausschreibung die ca. 6 Monate Zeitverlust gebracht hätte.
Sollte alle weiteren Schritte ohne große Probleme bei der wasserrechtlichen Genehmigung stattfinden, könne man von einem Spatenstich im Jahr 2018 ausgehen.

Auf Nachfrage von GR Weinkauf wurde bestätigt das der Freistaat Bayern als Bauherr die nötigen Mittel bereithält. Die Gemeinde müsse sich mit ca. 50% der Baukosten beteiligen.

Anmerkung des Verfassers:
Viele Bürger können sich wahrscheinlich noch an das Jahr der Kommunalwahlen 2014
erinnern, als das Thema Hochwasser durch horrende Prämienerhöhungen der Elementarschadenversicherer bis zu 1000% hochkochte und zurecht besorgte Bürger die widersprüchlichsten Aussagen zum Kemmerner Damm zu hören bekamen. Ein Zuhörer konnte sich sogar noch an "die vier Dorfheiligen" auf der Kemmerner Brücke erinnern, die aktionistisch die Pläne der Hochwasserdammertüchtigung wirbeln ließen. Nachzulesen in Nachrichten am Ort vom 02.02.2014 mit der Überschrift "Dammaufrüstung wohl ab dem Jahr 2016". Davon ist nicht viel übrig geblieben, weiter müssen die Bürger bangen, dass es kein zweites Deggendorf etc. in Kemmern gibt. Zumal Herr Rost in einer Sitzungspause noch stolz erklärte, dass man es in Bischberg gerade noch rechtzeitig geschafft hatte den Hochwasserschutz fertigzustellen 4 Wochen später wäre es zu spät- gewesen!
Als Bürger kann man sich schon als Wahlkampfopfer sehen aber was soll"s bis zu den nächsten Wahlen ist das alles vergessen!



TOP 4: Die Baugenehmigung kann in Aussicht gestellt werden. 13/0

TOP 5: Solange eine Überlandleitung besteht kann keine Baugenehmigung erteilt werden. 12/0 (GRin Jung persönlich betroffen)

TOP 6: Für die Bauvoranfrage wird aufgrund der Nichteinhaltung des Bebauungsplans (Kniestockhöhe und Firstausrichtung) keine Aussicht auf Genehmigung erteilt. 11/1 (GRin Schmitt persönlich betroffen)

TOP 7: /

TOP 8: GRin Mainbauer zeigte sich enttäuscht von der pauschalen Ablehnung Ihrer Anfrage nach Herausgabe von Geburtsdaten für die Arbeit der Seniorenbeauftragten. Sie sähe hier keine konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung bzw. dem Bürgermeister. Auch ein GR der UBB (möchte nicht genannt werden gab die Falschauskunft mit der Begründung Datenschutz. Dass dies wohl möglich sei erfuhr sie erst auf Nachfrage beim Landratsamt. Der Bürgermeister bat die GRin Mainbauer sich in Zukunft an ihn persönlich in der Gemeinde zu wenden und nicht am "Biertisch" solche Anfragen zu stellen. Das GRin Mainbauer 2x in der Gemeinde vorstellig war den Bürgermeister jedoch nicht antraf, sei nicht relevant. Der Bürgermeister vertrat außerdem die Meinung, dass eine Herausgabe von Massendatensätzen aus datenschutzrechtlichen Gründen für Ihn nicht vertretbar sei. Zudem weigerte sich GRin Mainbauer den Grund für die benötigten Daten zu nennen. Manche Bürger möchte z.B. keine Besuche von Gemeindevertretern bei Jubiläen oder Geburtstagen.

Anmerkung des Verfassers:
Ja da denkt man Gemeinderatssitzungen sind langweilig so kann man sich täuschen.
Dass der Bürgermeister sich um den Datenschutz kümmert und nicht einfach Datensätze herausgibt, ohne zu wissen wofür ist natürlich vollkommen richtig und lobenswert! Aber warum um Himmels willen ruft er nicht einfach die Antragsteller zurück und klärt die Angelegenheit, wenn
diese Ihn schon 2x nicht im Amt angetroffen haben und wenn es noch dazu um ein Ehrenamt geht. Dazu müsste die Verwaltung doch in der Lage sein, denn auch der Bürger muss genauso arbeiten und hat Termine wie der Bürgermeister. Manche kleinen Probleme ließen sich auch ohne "Komödienstadl" lösen - auch wenn es dann wieder etwas langweiliger in den Sitzungen wäre.


Verfasser
Reinmund Dütsch

Tagesordnung

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 14.07.2016
2. Allgemeiner Bericht
3. Bericht zum aktuellen Sachstand der Planungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes durch Herrn BOR Rost, Wasserwirtschaftsamt Kronach
4. Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus zum Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 1100/20 (Breitengüßbacher Str. 48)
5. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1100/48 (Hirtengarten 10)
6. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 288/65 (Buchenweg 19)
7. Sonstiges
8. Anfragen

eine nichtöffentliche Sitzung folgt ...

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