Sitzung vom 21.05.2015

TOP 6: Lärmschutz:

... Nun doch wohl Rechtsanspruch auf nachträglichen Lärmschutz an der Autobahn BAB 73 ...

Erinnern Sie sich noch? Die landläufige Aussage lautete immer: Kemmern hat keinen Rechtsanspruch auf nachträglichen Lärmschutz. Durch die Initiative von einigen Bürgerinnen und Bürgern beim Bürgermeister, Autobahndirektion und Regierung ist es nun doch gelungen, dass außerplanmäßig ein Rechtsanspruch für Kemmern geprüft wurde. In der Sitzung hat Bürgermeister Gerst ein Schreiben der Autobahndirektion Nordbayern (Präsident der Autobahndirektion Nordbayern Reinhard Pirner) verlesen und bestätigt, dass die Auswertung der automatischen Verkehrszählung aus 2014 wohl ergeben hat, dass Kemmern nun doch einen Rechtsanspruch auf nachträglichen Lärmschutz (für die BAB 73) hat. Dies ist sehr erfreulich für viele lärmgeplagte Kemmerner Bürgerinnen und Bürger - DANKE hierfür!

Nun liegt der Job in den Händen der Dienststelle Bayreuth zu prüfen in welcher Form die nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen ausgeführt werden können. Bleiben wir am Ball - es hat sich bis heute schon gelohnt!

Hier gehts zu unserem Antrag:

Die weiteren Protokollierungen zu den Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Kemmern.

Tagesordnung:

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2015
2. Allgemeiner Bericht
3. Schirmherrschaft für die 1000-Jahr-Feier
4. Antgrag des SC Kemmern 1930 e.V. auf Übernahme des Versicherungsbeitrags für das Johannisfeuer am 19.06.2015
5. Künftige Zuordnung der Gemeinde Kemmern zu einem Gebietsausschuss des Tourismusverbands Franken e.V.
6. Sachstandsbericht Lärmschutzmaßnahmen Autobahn
7. Sonstiges
8. Anfragen

es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.

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