16.04.2014

Tagesordnung:

1. Genehmigung des öffentlichen Teiles der Sitzungsniederschrift vom 03.04.2014
2. Allgemeiner Bericht
3. Jahresrechnung 2013 - Bekanntgabe der Ergebnisse
4. Sonstiges
5. Anfragen

nicht öffentliche Sitzung

Informationen aus der öffentlichen Sitzung (Beginn 18:30 Uhr Ende 18:50 Uhr)

Thema Lärmschutz ...

Wie bereits in der letzten Sitzung am 03.04.2014 informiert wird entlang der BAB 73 auf Breitengüßbacher Seite ein Lärmschtzwall errichtet. Das Erdmaterial wird nach eigenen Aussagen (Gemeinde Breitengüßbach) kostenfrei zur Verfügung gestellt und angefahren. Es stammt aus dem Ausbau der ICE Trasse (Nähe Ebensfeld). Die Gemeinde Kemmern hat das Landratsamt um Stellungnahme gebeten (02.04.2014) und unser Bürgermeister hat die schriftliche Stellungnahme des Landratsamt Bamberg in der öffentlichen Sitzung verlesen. Nach Aussagen des LRA wurde ein Antrag auf Rodung gestellt und ein Lärmschutzwall errichtet. Dieser Wall wird ca. 5 m Höhe über dem Fahrbahnniveau haben. Aufgrund der Bepflanzung und der Beschaffenheit ist mit Reflexionen des Schalls nicht zu rechnen (so die Aussage des LRA Bamberg). Ebenso wird nicht von einer Erhöhung des Schallpegels ausgegangen und somit wird für Kemmern keine Verschlechterung eintreten (ebenso Aussage LRA Bamberg).

Herr Gerst liest weiter einen Brief der Bürgermeisterkollegin aus Breitengüßbach vor. In diesem Brief bezieht sich Breitengüßbach auf ein Lärmschutzgutachten aus dem Jahre 2005. In dieser Zeit wurde bereits der erste Lärmschutz entlang der BAB 73 angebracht. Die Kernaussage in diesem Gutachten (wir haben hierzu leider keine Quelle) ist ebenso, dass in 100 m Entfernung zur Autobahn auf Kemmerner Seite keine negativen Auswirkungen messbar sind und somit Kemmern keinen Anspruch auf weitere Lärmschutzmaßahmen hat.

Seitens UBB-Gemeinderatsmitglieder wird nachgefragt, dass Kemmern damals gefordert hatte die Lärmschutzwand entlang der BAB73 als besonders schallabsorbierend auszuführen. Dies ist nicht erfolgt, da nach Aussage von Breitengüßbach (siehe oben erwähntes Gutachten) in Kemmern keine Verschlechterung eingetreten ist..

Kemmerner Bürgerinnen und Bürger beklagen allerdings schon seit Jahren, dass die Lärmbelästigung deutlich zugenommen hat. Dies ist auch begründet, dass der Verkehr durch den Autobahnausbau deutlich zugenommen hat. Aus den Reihen der UBB-Gemeinderatsmitglieder wird die Frage gestellt, wohin der Lärm denn geht, wenn es in Kemmern keine Verschlechterung gibt. Die Gemeindevertretung hat nach eigenen Angaben ein eigenes Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten soll bis Mai/Juni 2014 vorliegen und wird Ergebnisse darlegen. Die Hoffnung der Gemeinde liegt in diesem Gutachten. Sollte nachgewiesen werden, dass eine Verschlechterung eingetreten ist, hat wohl Kemmern einen Rechtsanspruch auf Nachbesserung des Lärmschutz. Sollte keine Verschlechterung eingetreten sein, hat Kemmern es selbst in der Hand aktiv zu werden und eigene Maßnahmen einzuleiten. Für die Erschließung des Baugebietes "Bettelweg" ist ein intakter Lärmschutz sicherlich eine Grundvoraussetzung.

Nach eigenen Recherchen gibt es (so wird auch die Breitengüßbach Lärmschutzmaßnahme finanziert) noch ausreichend Baumaterial für Lärmschutzmaßnahmen auch in Kemmern. In welcher Form eine Planung, Beantragung und Ausführung erledigt werden kann, sollte sehr zeitnah geklärt werden.

Wir (Wählergruppe Zukunft für Kemmern) werden bei den zuständigen Behörden (Autobahndirektion Nordbayern, Straßenbauamt Bamberg, Gemeinde Kemmern) entsprechende Anträge einreichen.

(Verfasser: Helmut Wild)

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