Sitzung vom 28.04.2016

Den Bericht der Gemeinderatsitzung von Nachrichten am Ort lesen Sie hier:

Gemeinderatsitzung vom 28.04.2016

TOP 2: Allgemeiner Bericht:

In Linienbussen der VGN ist es erlaubt "stehend" transportiert zu werden. Die entsprechenden Höchstzahlen würden von den Busfahrern überprüft und eingehalten. Stehen Passagiere während der Fahrt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60km/h begrenzt.

In der Grundschule Kemmern werden neue Computer angeschafft

Vom 9. 13. Mai findet in der Gemeindeverwaltung eine Umstellung der EDV statt, weswegen es zu Einschränkungen im Parteiverkehr kommen könne.

TOP 3: Änderung des Flächennutzungs- und Land-schaftsplans der Stadt Hallstadt

Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB

- betrifft Kemmern nicht-

TOP 4: Aufstellung des Bebauungsplans "Neuordnung ERTL-Zentrum" durch die Stadt Hallstadt - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gern. 4 Abs. 1 BauGB

- betrifft Kemmern nicht -



TOP 5: Sachstandsbericht hinsichtlich des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 -

Abgabe einer Stellungnahme zu einer möglichen Ostumfahrung von Bamberg im Rahmen des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Schiene Nr. 8.1

Im Entwurf Bundesverkehrswegeplan 2030, ICE-Ausbau Nürnberg-Erfurt, ist eine ICE-Ostumfahrung Bamberg entlang der A73 mit vordringlichem Bedarf aufgenommen. Diese würde südlich von Breitengüßbach in die Bestandsausbaustrecke einschleifen. Für Kemmern würde dies bedeuten, dass der planfestgestellte viergleisige Ausbau hier enden würde und in Richtung Süden der zweigleisige Bestand erhalten bliebe. Somit würde wohl auch die festgeschriebene Lärmschutzwand nicht realisiert werden, was für die Gemeinde Kemmern untragbare Konsequenzen mit sich brächte.

In der Stellungnahme der Gemeinde Kemmern wird daher gefordert, eine mögliche ICE-Ostumfahrung Bamberg aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 zu streichen und die im genannten Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen Baumaßnahmen (viergleisiger Ausbau Richtung Süden und Lärmschutzwand für Kemmern) zügig auszuführen. Gegebenenfalls ist der Bau der Lärmschutzwand vorzuziehen.

Allerdings wird, laut Bürgermeister Gerst, der Bau der regulären Lärmschutzwände auf Höhe Kemmern nicht vor dem Schienenausbau stattfinden. Denn dies führe zu erhöhten Kosten und zu einem Qualitätsverlust der Lärmschutzbauten. Aber es wurde Kemmern ein temporärer Lärmschutz in Aussicht gestellt für den Fall, dass der viergleisige Ausbau auf sich warten ließe.

In diesem Zusammenhang regte Gemeinderat Dr. Oliver Dorsch an, den Zusatz in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufzunehmen, dass die Gemeinde Kemmern keinerlei Kosten aufgrund der Umplanungen übernehmen werde.

Dies ist, laut Gerst, nicht nötig, da diese Forderung bereits in der Stellungnahme des Bürgermeisters enthalten sei (Anmerkung des Verfassers: ??? eine zweite Stellungnahme ???).

TOP 6: Sachstandsbericht zur Ortskernsanierung BA 5a - Neugestaltung der Breitengüßbacher Straße

Architekt Rösch stellte seine Planungen vor, die bereits mit den betroffenen Anliegern abgestimmt wurden. Einzelne Details aus der Planung wurden diskutiert, einige Veränderungen angeregt.

Zum Zeitplan meinte Rösch, dass der Bauabschnitt 5a wohl von Mitte Juni bis Ende Oktober 2016 realisiert werden könnte. Gesellschaftliche Ereignisse wie "Kerwa" oder Kuckuckslauf seien in der Zeitplanung berücksichtigt.

Jochen Förtsch, Verfasser

Tagesordnung

1. Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 07.04.2016
2. Allgemeiner Bericht
3. 11. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Hallstadt - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB
4. Aufstellung des Bebauungsplans "Neuordnung ERTL-Zentrum" durch die Stadt Hallstadt - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem 4 Abs. 1 BauGB
5. Sachstandsbericht hinsichtlich des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 - Abgabe einer Stellungnahme zu einer möglichen Ostumfahrung von Bamberg im Rahmen des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Schiene Nr. 8.1
6. Sachstandsbericht zur Ortskernsanierung BA 5a - Neugestaltung der Breitengüßbacher Straße
7. Sonstiges
8. Anfragen

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